Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Schwestern und Brüder,
voraussichtlich werden Sie in den nächsten Monaten ein Schreiben Ihrer Krankenkasse zum Thema Organ- und Gewebespende erhalten. Dies geht auf eine gesetzliche Neuregelung zurück, nach der jede versicherte Person ab 16 Jahren über die Organspende informiert und dazu aufgefordert wird, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden. Dahinter steht die Tatsache, dass in Deutschland viel mehr Spenderorgane gebraucht als gespendet werden.
Es ist sehr verständlich, wenn Sie dieses sehr persönliche Thema an der Grenze zwischen Leben und Tod verunsichert und Sie sich zum Beispiel fragen: Ist die Definition des Hirntodes tragfähig? Fühlt ein hirntoter Mensch noch Schmerzen? Wie wird ein Mensch nach der Entnahme seiner Organe behandelt? Bleibt genügend Zeit und Raum, in Ruhe und Würde von einem Menschen vor der Organentnahme Abschied zu nehmen? Wie verhalten sich Patientenverfügung und Organspende zueinander? Diese schwierigen Fragen lassen sich nicht kurz und völlig eindeutig beantworten. Daher hat der Rat dazu eine gründliche Ausarbeitung in Auftrag gegeben.
Die evangelische Kirche möchte Ihnen Mut machen, sich diesen Fragen ohne das Gefühl einer Bedrängung zu stellen und in aller Ruhe zu überlegen, ob Sie zu einer Organspende bereit sein wollen oder nicht. Sie können in Ihrer Umgebung sicherlich auch seelsorgerliche Beratung in Anspruch nehmen. Es ist gesetzlich festgeschrieben, dass jede und jeder Einzelne sich frei für oder gegen eine Organspende entscheiden oder aber diese Entscheidung einer Vertrauensperson überlassen kann.
Vielleicht kann es Ihnen helfen, folgende Gesichtspunkte zu bedenken: Nach christlichem Verständnis sind das Leben und damit der Körper des Menschen ein Geschenk Gottes. Diesen kann und darf er aus Liebe zum Nächsten und aus Solidarität mit Kranken einsetzen. Eine Entnahme von Organen verletzt nicht die Würde des Menschen und stört nicht die Ruhe der Toten. Unsere Hoffnung auf die Auferstehung bleibt davon unberührt.
Es gibt keine christliche Verpflichtung zur Organspende. Christinnen und Christen können der Organspende zustimmen; sie können sie aber auch ablehnen. Sie müssen sich auch gar nicht entscheiden, sondern können die Frage unbeantwortet lassen, wenn sie sich gegenwärtig nicht in der Lage zu einer Entscheidung sehen. Alle diese Optionen sind christlich verantwortbar und ethisch zu respektieren. Allerdings sollten Sie berücksichtigen: Wenn Sie sich zu Lebzeiten nicht für oder gegen eine Organ- oder Gewebespende entscheiden, verpflichtet das Gesetz Ihre Angehörigen, so zu entscheiden, wie Sie es vermutlich gewollt hätten. Diesen dürfte aber eine Entscheidung noch schwerer fallen als Ihnen selbst. Insofern entlasten Sie Ihre Angehörigen in der schwierigen Situation des Abschiedsnehmens, wenn sie um Ihre Entscheidung wissen.
Die Freiheit des Gewissens darf nicht bedrängt und die Hilfe für den Nächsten nicht durch Besorgnisse eingeschränkt werden. Deswegen erinnern wir an die Verheißung Gottes, die angesichts des Todes eines Menschen verkündigt wird:
“Führe ich gen Himmel, so bist du da; bettete ich mich bei den Toten, siehe, so bist du auch da.” (Psalm 139, 8)
Präses Dr. h.c. Nikolaus Schneider
Vorsitzender des Rates der EKD